Wer den Führerausweis der Kategorie A1, A- oder A erwerben will, muss innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren. Diese Frist kann nicht verlängert werden! In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren.
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