Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.
Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.
salvatore di stefano
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