top of page
  • Autorenbildsalvatore di stefano

Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.

  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

  • Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

170 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020

Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Neuer Kurs ab 01.01.2020

NEU: Ab dem 01.01.2020 müssen Neulenker/innen nur noch 1. Kurstag für die 2 Phasenausbildung (WAB-Kurs) absolvieren. Am WAB-Kurs werden anhand von Beispielen verschiedene Unfallursachen und deren Folg

Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen

Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu grundsätzlich unb

bottom of page